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Für die Bewertung von Personalrückstellungen nach UGB veröffentlichen wir unsere Zinssatzempfehlungen gemäß der AFRAC-Stellungnahme 27 (Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches).
Zur Bewertung der Personalrückstellung kann bei erstmaliger Anwendung der AFRAC-Stellungnahme zwischen zwei Zinssätzen gewählt werden:
a) aktueller Zinssatz (Stichtagszinssatz) und
b) Durchschnittszinssatz
Die von uns ermittelten Durchschnittszinssätze wurden auf Basis unserer Stichtagszinsempfehlungen (siehe Kapitel "Zinssatzempfehlungen für Personalrückstellungen nach IFRS (IAS 19)") erstellt.
Für die Bewertung von Personalrückstellungen (z.B. für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und Altersteilzeitverpflichtungen) veröffentlichen wir in Kooperation mit unseren Partnern von Abelica Global Zinssatzempfehlungen nach IAS 19 (IFRS).
Die Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ) hat mit August 2018 aktualisierte Pensionstafeln namens AVÖ 2018-P in zwei Ausprägungen (für Angestellte und Arbeiter/Angestellte-Mischbestand) veröffentlicht. Sie ersetzen somit ab sofort die Vorgängertafeln AVÖ 2008-P. Diese umgangssprachlich auch „Sterbetafeln“ genannten Rechnungsgrundlagen umfassen im Wesentlichen biometrische Daten in Form von Sterbe-, Invalidisierungs- und Verheiratungswahrscheinlichkeiten sowie Annahmen über die Langlebigkeit, jeweils unterteilt nach Alter und Geschlecht.
Die wichtigsten Änderungen bezüglich der einzelnen Wahrscheinlichkeiten in der Angestelltentafel, welche vorwiegend bei der Berechnung von Rückstellungen zum Einsatz kommt, und anschließend die Auswirkungen auf die Rückstellungsberechnungen, werden im Folgenden kurz beschrieben.
Im April 2018 wurde die AFRAC Stellungnahme 27 um einige Punkte ergänzt bzw. erfolgten mehrere Klarstellungen.
Insbesondere wurde die Stellungnahme hinsichtlich der bilanziellen Behandlung von Rückdeckungsversicherungen ergänzt. Zudem gibt es nun Klarstellungen zur Berechnung von Rückstellungen auf Basis der Nettomethode und zur finanzmathematischen Berechnung der Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellung.
Gemäß AFRAC Stellungnahme 27 errechnet sich die durchschnittliche Restlaufzeit, welche für die Bestimmung des Zinssatzes herangezogen werden soll, aus dem Verhältnis der fälligkeitsgewichteten Zahlungen zur Summe aller Zahlungen aus den bestehenden Verpflichtungen. Die Duration nach IAS 19 wird ähnlich definiert. Aus diesem Grund werden Zinssatzempfehlungen, wie Sie diese auch in unserer Rubrik ZINSSÄTZE UGB/IFRS finden, in Form von Zinskurven dargestellt.
Asset-Liability Studien zu beitrags- und leistungsorientierten Pensionsplänen
Szenarien- und Stresstests
Analyse der Verpflichtungsstruktur Bewertung der Risikofaktoren, versicherungsmathematische Simulation der Cash-Flows
Portfolio Strukturierung / Strategische Asset Allokation Implementierung bzw. Überprüfung der Anlagestrategie unter Berücksichtigung der unternehmensindividuellen Risikopräferenzen und Liquiditätskriterien
Unterstützung bei der Umsetzung eines transparenten und effizienten Pensions- und Risikomanagements