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Mit der letzten Pensionsreform vom Oktober 2004 wurde die Korridorpension
eingeführt. Das bedeutet, dass nach wie vor das Regelpensionsalter
von 65 Jahren für fast alle Männer und für Frauen ab dem Geburtsjahrgang
Juli 1968 gilt. Jedoch gibt es einen Korridor zwischen 62 und 68
Jahren innerhalb dessen man die Pension antreten kann. Je nach Abweichung
vom Regelpensionsalter kommt es in der Folge zu Zu- bzw.
Abschlägen bei der Pensionshöhe. Bei Männern, welche schon in naher
Zukunft die Pension antreten bzw. bei Frauen, die vor dem Juli 1968
geboren sind, gibt es abweichende Regelungen, die in unseren Berechnungen
jedoch berücksichtigt werden, abhängig von Geschlecht, Geburtsdatum
und der Lebensarbeitszeit (Stichwort „Hacklerregelung“).
Jedenfalls entspricht ein Ansatz der klassischen Pensionsformel von 60/65
bzw. von 57,5/61,5 Jahren nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten.
Dem Prinzip
der Vorsicht folgend und auch den Gewohnheiten der Österreicher
folgend, wird für Rückstellungsberechnungen meist das frühest mögliche
Pensionsalter angesetzt. Dies bevorzugen die meisten Wirtschaftsprüfer
und fast alle unserer Klienten folgen auch diesem Vorschlag.
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